ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN



GELTUNGSBEREICH


Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich bei jedem Auftragsverhältnis in Verbindung mit den besonderen Vereinbarungen als Bestandteil des Vertrages zwischen uns und unseren Kunden, soweit nicht abweichende Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen in jedem Falle unserer schriftlichen Zustimmung.


VERTRAGSABSCHLUSS


Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn er schriftlich abgeschlossen ist.
Mündliche oder fernmündliche Angebote werden erst dann verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
Der Vertragsumfang wird durch den Inhalt des schriftlichen Angebotes oder der schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns bestimmt. Mündliche Zusagen oder Zusagen der laufenden Korrespondenzen bedürfen, um Vertragsbestandteil zu werden, des ausdrücklichen, schriftlichen Hinweises, dass diese weiteren Zusagen Bestandteil des Vertrages werden.


OFFERTEN


Unsere Offerten sind dreissig (30) Tage gültig.


BESTELLUNGEN


Eine Bestellung des Abnehmers ist erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns für diese verbindlich.


PREISE


Die Preise für alle Produkte verstehen sich für die Standardausführung gemäss Produktbeschreibung, ohne Transport, Installation und Konfiguration.
In den Preisen sind die bei Vertragsabschluss an unserem Firmensitz (Postadresse) erhobenen Steuern, Abgaben und Gebühren inbegriffen.
Zusätzliche Leistungen (z.B. Prüfung der Einsatz- und Betriebsbedingungen, Transport, Installation und Inbetriebnahme, besondere Abnahmeprüfung, Anpassungsarbeiten) werden auf Wunsch des Kunden durch uns zu den jeweils geltenden Tarifen für Material und Zeitaufwand erbracht.
Die in unseren Produkt- und Preislisten festgehaltenen Preise können jederzeit mit sofortiger Wirkung von uns geändert werden.

Die für die Lieferung, den Gebrauch und/oder die Wartung von Produkten vereinbarten Preise sind fest. Wir können jedoch in folgenden Fällen eine Preiserhöhung an den Kunden weitergeben:
  1. Allgemeine Preisänderungen für Produkte, die von Dritten hergestellt werden.
  2. Preisänderungen infolge technischer Weiterentwicklungen oder Leistungssteigerungen von Produkten.
  3. Einmal jährliche Preisanpassungen periodischer Leistungen an die Entwicklung der Lohnkosten.
  4. Preisänderung infolge nachträglicher Veränderung oder Erweiterung der vereinbarten Leistungen.
  5. Preisänderung infolge Neueinführung oder Erhöhung von Steuern, Abgaben und Zöllen.

Führt die Preisänderung zu einer Erhöhung von mehr als 10% des letzten vereinbarten Preises, hat der Kunde das Recht, mit schriftlicher Erklärung innert 10 Tagen nach Mitteilung einer Preiserhöhung ohne weitere Folgen auf die Abnahme der von der Erhöhung betroffenen Leistungen zu verzichten.


ZAHLUNGSBEDINGUNGEN


Wenn nicht anders vereinbart, stellen wir dem Kunden im Zeitpunkt der Lieferung Rechnung. Bei Teillieferungen können wir Teilrechnungen stellen.

Die Vergütung für Dienstleistungen wird vorbehältlich anders lautender Vereinbarung aufgrund unserer jeweils geltenden Tarife nach dem entstandenen Zeit- und Materialaufwand auf Monatsbasis in Rechnung gestellt; die Vereinbarung eines pauschalierten Entgeltes für Dienstleistungen gilt als Kostenvoranschlag.
Bei Überschreitung eines Kostenvoranschlages um mehr als 20% hat der Kunde das Recht, ohne weitere Folge durch schriftliche Erklärung mit sofortiger Wirkung vom Vertrag betreffend die Dienstleistungen zurückzutreten.

Die von uns gestellten Rechnungen sind netto nach Erhalt sofort zahlbar. Nach diesem Termin ist der Kunde ohne Mahnung im Verzug (Verzugszins 8% p.A.; Art. 102 Abs. 2 OR).

Bei andauerndem Verzug des Kunden oder bei Anzeichen mangelnder Zahlungsfähigkeit des Kunden sind wir berechtigt, nach Ablauf einer schriftlich angesetzten Nachfrist von mindestens 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten, gelieferte Produkte wieder in Besitz zu nehmen und die Ansprüche gemäss Art. 12 geltend zu machen.

Der Kunde kann ohne ausdrückliche Zustimmung keine Gegenforderungen mit unseren Guthaben verrechnen.


BESCHREIBUNGEN, KATALOGE, PROSPEKTE


Der Inhalt von Beschreibungen, Katalogen, Prospekten und anderen Unterlagen dient der Orientierung des Kunden über Dienstleistungen und Produkte und ist nicht verbindlich. Änderungen der Produkte in Konstruktion, Ausführung und Leistung bleiben bis zur Lieferung vorbehalten. Über eine allfällige Änderung, Absetzung oder Neueinführung eines Produktes werden wir den Kunden unterrichten, können aber nicht dafür behaftet werden.


LIEFERUNG


Wir verbringen die Produkte in der Regel an den vereinbarten Aufstellungsort, sofern dieser leicht zugänglich ist. Sind für die Lieferung besondere Dienstleistungen oder Einrichtungen notwendig, hat der Kunde uns darüber rechtzeitig zu orientieren und die Dienstleistungen und Einrichtungen auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen.

Lieferfristen oder -daten sind nur verbindlich falls als verbindlich vereinbart. Wir sind berechtigt, mit der Lieferung zuzuwarten, wenn der Kunde mit den ihm obliegenden Vorbereitungen oder Verpflichtungen im Rückstand ist, insbesondere wenn er Zahlungsbedingungen uns gegenüber nicht einhält oder vertragskonform eingeforderte Sicherheiten nicht leistet. Daraus entstehende Lagerkosten und Mehraufwendungen, wie auch die Gefahr, übernimmt der Kunde. Der Kunde hat die Produkte bei ihrer Lieferung anzunehmen.


VORBEREITUNG DES INSTALLATIONSORTES


Der Kunde hat den Ort der Installation rechtzeitig vor der Lieferung gemäss unseren Anforderungen vorzubereiten, die notwendigen Installationen vorzunehmen und notwendige Einrichtungen zu besorgen.

Wir werden den Kunden auf Wunsch, als kostenpflichtige Dienstleistung, beraten. Wir sind nicht verpflichtet, Aufstellungsort und Vorbereitungen auf deren Zweckmässigkeit zu prüfen. Kosten und Risiken einer verzögerten oder aufwendigen Aufstellung bzw. Installation von Produkten oder von Schäden und Nachteilen, die auf mangelnde Eignung, Vorbereitung oder Unterhalt des Aufstellungsortes zurückzuführen sind, trägt der Kunde.


INSTALLATION UND ABNAHME


Für die Installation ist ein genügender Zeitraum nach Lieferung des Produktes vorzusehen und vom Kunden zu akzeptieren. Die Installation wird von uns als kostenpflichtige Dienstleistung vorgenommen.
Mit der schriftlichen Mitteilung der Betriebsbereitschaft oder - wo vorgesehen - der Ausfertigung des Abnahme-Protokolls durch uns ist die Installation abgeschlossen.
Die Installation gilt unwiderruflich 15 Tage nach Lieferung als abgeschlossen, wenn die Installation nicht durch uns erfolgt.


ZUBEHÖR


Zubehör wie Verbrauchsmaterial, Batterien, Kabel usw. wird von uns zu den jeweils gültigen Bedingungen geliefert.


AENDERUNGEN UND ANNULLATIONEN


Annulliert der Kunde eine Bestellung oder Teile davon, ist er verpflichtet, uns, unter Vorbehalt weiterer Ansprüche, bis 61 Tage vor dem bezeichneten Lieferdatum mit 15% und danach mit 25% des vereinbarten Preises bzw. der für 6 Monate geschuldeten Miet-, Wartungs- oder Lizenzgebühren für Umtriebe und entgangenen Gewinn zu entschädigen.

Wird mit unserer Zustimmung eine Lieferung für später als im Vertrag vereinbart vorgesehen, so können wir die bis zur Lieferung eintretenden Preiserhöhungen nachfordern.


EIGENTUMSÜBERTRAGUNG


Das Eigentum an gekauften Produkten verbleibt bei uns bis zur vollständigen Zahlung von Kaufpreis, Zinsen und Kosten. Bis dahin muss der Kunde die gelieferten Produkte gegen alle versicherbaren Risiken versichern.
Der Kunde darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Produkte ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht verkaufen.


GARANTIE


Produkte Dritter


Für alle Produkte fremder Herkunft gelten ausschliesslich die dem Kunden bekanntgegebenen Garantie- oder Lizenzbestimmungen des betreffenden Herstellers; wir treten hiermit die entsprechenden Ansprüche an den Kunden ab und unterstützt diesen, in angemessenem und zumutbarem Umfange, bei deren Geltendmachung.

Eigene Produkte, Prüfung der Produkte


Die Funktionen der gelieferten Produkte werden vor der Abgabe sorgfältig geprüft und entsprechen den im Zeitpunkt der Auslieferung gültigen Spezifikationen. Die Produkte weisen somit keine Mängel auf, die ihren Wert zum vertragsgemässen Gebrauch gemäss der Dokumentation aufheben oder erheblich mindern.

Behebung von Fehlern


Wir werden drei Monate lang ab dem Abnahmedatum beim Kunden Fehler an unveränderten und ordnungsgemäss benutzten Produkten kostenlos beheben.
Voraussetzung ist, dass der Kunde allfällige Mängel sofort nach Auftreten während der Garantieperiode ordnungsgemäss dokumentiert meldet. Wir sind berechtigt, nach freier Wahl unserer Garantiepflicht für Produkte wie folgt nachzukommen:
  • durch die Abgabe eines Korrekturcodes bzw. einer korrigierten Version des Programms oder die Beschreibung einer Umgehungslösung, Auswechslung schadhafter Teile oder Ersatz des gelieferten Produktes; oder
  • durch Preisnachlass im Verhältnis zur Wertminderung oder Rücknahme der Lieferung gegen Rückerstattung des Preises.

Die Ersatzteile unterliegen keiner Garantie. Ausgetauschte Stücke gehen in unser Eigentum über.

Beschränkung


Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass Produkte ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen, mit beliebigen Daten, EDV-Systemen und Programmen eingesetzt werden können, sowie dass durch die Korrektur oder Reparatur eines Fehlers das Auftreten anderer Fehler ausgeschlossen wird.

Aufhebung


Wir sind von unserer Garantiepflicht in dem Umfange enthoben, als ein Fehler auf nicht von uns zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wie insbesondere
  • Änderung der Einsatz- und Betriebsbedingungen
  • Unbefugte Eingriffe in Programmprodukte oder Änderungen an den Produkten durch den Kunden oder Dritte
  • Einflüsse von nicht durch uns gelieferte und/oder autorisierte Einrichtungen, Maschinen und Programme
  • Unsorgfältige Handhabung bzw. Nichteinhaltung der empfohlenen Einsatz- und Betriebsbedingungen beim Gebrauch von Produkten
  • Einwirkungen von Elementarereignissen
  • Wiederverkauf oder Weitergabe an Dritte


PRODUKTE DRITTER


Inhalt


Wir erklären, dass wir die entsprechenden Rechte zum Gebrauch und Vertrieb des Lizenzmaterials erworben haben.

Ansprüche Dritter


Wir garantieren, dass der Inhaber des Lizenzmaterials, von dem wir die Rechte zum Gebrauch und zum Vertrieb des Lizenzmaterials erworben hat, im Falle von Ansprüchen, die Dritte wegen Verletzung angeblich ihnen gehörender Schutzrechte gegen den Kunden geltend machen, die Verteidigung auf eigene Kosten führen und die dem Kunden durch Gerichtsurteil auferlegten Kosten und Schadenersatzleistungen bis zur Höhe der für das Lizenzmaterial bezahlten einmaligen Lizenzgebühr übernehmen werden, wenn sich der Anspruch des Dritten darauf stützt, der Gebrauch der gültigen, unveränderten Version des Lizenzmaterials verletzte ein im Lande des Kunden bestehendes Schutzrecht. Der Kunde wird uns sofort schriftlich über den erhobenen Anspruch unterrichten und uns bzw. den Inhaber des Lizenzmaterials zur Führung der Verteidigung, einschliesslich Abschluss eines Vergleichs, ermächtigen.

Massnahmen


Wenn das Lizenzmaterial nach dem Urteil des Richters oder unserem bzw. dem Ermessen des Inhabers des Lizenzmaterials Schutzrechte Dritter verletzt, haben wir und der Inhaber des Lizenzmaterials das Recht, auf eigene Kosten Abänderungen vorzunehmen, um die Schutzrechtsverletzungen zu beseitigen, oder die entsprechenden Rechte zu erwerben.
Sofern diese Massnahmen nicht zum Ziel führen und die Schutzrechtsverletzung durch rechtskräftiges Urteil festgestellt ist, garantieren wir dem Kunden, als Entschädigung für den Verlust des Benützungsrechtes, die Rückerstattung der bezahlten Lizenzgebühren, unter Abzug der handelsüblichen Abschreibung während der Nutzungsdauer.


EIGENE PRODUKTE


Inhalt


Wir erklären, dass wir entweder das Lizenzmaterial selbst entwickelt und daran die entsprechenden Schutzrechte, insbesondere das Urheberrecht, begründet, oder die entsprechenden Rechte zum Gebrauch und Vertrieb des Lizenzmaterials erworben haben.

Verteidigungspflicht


Sollten Dritte gegen den Kunden wegen Verletzung angeblich ihnen gehörender Schutzrechte Ansprüche geltend machen, werden wir auf eigene Kosten die Verteidigung führen und die dem Kunden durch Gerichtsurteil auferlegten Kosten und Schadenersatzleistungen bis zur Höhe der für das Lizenzmaterial bezahlten einmaligen Lizenzgebühr übernehmen, wenn der Kunde uns sofort schriftlich über den erhobenen Anspruch unterrichtet und uns zur Führung der Verteidigung, einschliesslich Abschluss eines Vergleiches, ermächtigt hat und wenn sich der Anspruch des Dritten darauf stützt, der Gebrauch der gültigen, unveränderten Version des Lizenzmaterials verletze ein im Lande des Kunden begründetes Schutzrecht.

Massnahmen


Wenn das Lizenzmaterial nach dem Urteil des Richters oder unserem Ermessen nach Schutzrechte Dritter verletzt, haben wir das Recht, auf eigene Kosten Abänderungen vorzunehmen, um die Schutzrechtsverletzung zu beseitigen, oder die entsprechenden Rechte zu erwerben. Sofern diese Massnahmen nicht zum Ziele führen und die Schutzrechtsverletzung durch rechtskräftiges Urteil festgestellt ist, werden wir den Kunden für den Verlust des Benützungsrechtes durch Rückerstattung der bezahlten Lizenzgebühren, unter Abzug der handelsüblichen Abschreibung während der Nutzungsdauer, entschädigen.


DIENSTLEISTUNGEN


Sämtliche von uns zu erbringenden Dienstleistungen werden während der allgemein üblichen Arbeitszeit und zu unseren jeweils gültigen Bedingungen und Preisen. Für Arbeiten ausserhalb der üblichen Arbeitszeit, die der Kunde zu verantworten hat, gelten besondere Bestimmungen.


HAFTUNG


Wir erbringen Leistungen, Garantien und Verpflichtungen, soweit sie in Verträgen und den AGB ausdrücklich festgehalten sind. Wir können nicht für indirekte Schäden wie z.B. Gewinnverluste haftbar gemacht werden.


AUSFUHR


Die Produkte unterliegen den schweizerischen Ein- und Ausfuhrbestimmungen sowie teilweise den Ausfuhrbestimmungen der Herstellerländer. Eine Ausfuhr aus dem Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder aus dem Fürstentum Liechtenstein ist nur mit Zustimmung der Sektion für Ein- und Ausfuhr des Eidgenössischen Volkswirtschafts-Departementes und allenfalls der zuständigen Behörden der Herstellerländer sowie von uns gestattet.
Der Abnehmer ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich und hat uns bei Verstoss dagegen schadlos zu halten.


SCHWEIGEPFLICHT


Wir verpflichten uns, über die geschäftlichen Beziehungen des Kunden zu Dritten sowie über Angelegenheiten, die ihrer Natur nach oder gemäss besonderer Vorschrift vertraulich zu behandeln sind, strenge Verschwiegenheit zu bewahren.
Wir verpflichten unsere Mitarbeiter vertraglich zu solcher Geheimhaltung. Der Kunde ist berechtigt, Mitarbeiter von uns, die mit vertraulichen Informationen aus dem Bereich des Kunden in Kontakt kommen, eine besondere Geheimhaltungs-Erklärung unterzeichnen zu lassen.

Diese Bestimmungen gelten auf unbeschränkte Zeit.


VERTRAULICHKEITSVEREINBARUNG


Erst mit der Unterzeichnung der 'Vertraulichkeitsvereinbarung' (NDA) wird die kontrollierte Offenlegung unserer Konzepte, Methoden, Verfahren und Pläne sowie allfälliger weiterer geeigneter Mittel möglich.
Sie an-/erkennen damit den Stellenwert unserer bereits geleisteten Arbeit.


SCHLUSSBESTIMMUNGEN


Die Überschriften in den Verträgen und AGB dienen lediglich der Übersicht und haben keine vertragliche Bedeutung.

Ein Verzicht auf Einhaltung einer Bestimmung von Verträgen oder der AGB bedeutet nicht, den Verzicht auf deren zukünftige Durchsetzung.
Ebenso wenig wird durch einen solchen Verzicht die Gültigkeit von Verträgen oder der AGB berührt.

Allfällige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen bedeutet nicht die Ungültigkeit der ganzen Verträge oder der AGB.

Der Kunde und wir selber werden ohne ausdrückliche Zustimmung der jeweiligen Gegenpartei Rechte aus Verträgen, Bestellungen und AGB nicht an Dritte abtreten.

Den AGB widersprechende Vereinbarungen in Verträgen gehen vor.

Gerichtsstand und Rechtswahl


Gerichtsstand ist Aarau. Sämtliche Vereinbarungen unterstehen schweizerischem Recht.


### - Schwappacher Consulting, 20140201
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